Elternzeit, Krankenversicherung Baby

Antrags-Dschungel Blog 4: Elternzeit, Krankenversicherung Baby

Im Antrags-Dschungel 4 widmen wir uns den Dingen, die manchmal vor lauter Geldern und wichtigen Anträgen in den Hintergrund geraten: der Elternzeit und der Krankenversicherung deines Babys. Wie du siehst, sind auch das sehr wichtige Themen, die du bequem in der Schwangerschaft angehen kannst.

Kennst du schon meine anderen Blogs dieser Reihe? Diese können dich sicherlich auch beim Zurechtfinden im Antrags-Dschungel unterstützen.

Blog 1 (Steuerklassentrick), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-1:-steuer

Blog 2 (Elterngeld, Mutterschaftsgeld), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-2:-mutterschafts-and-elterngeld 

Blog 3 (Kindergeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-3:-kinder-landeserziehungs-und-betreuungsgeld 

Blog 5 (Recht), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-5:-recht

Elternzeit

Das Beste direkt vorweg: Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Eltern geworden sind, haben Anspruch auf Elternzeit. Auch Auszubildende haben diesen Anspruch. Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere Elternteil Elternzeit nimmt oder nicht. Denn jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch.

Die Grundregeln für die Elternzeit sind relativ einfach:

Für Beamte, Richter und Soldaten gelten Sonderregeln.

Nochmal zur Erinnerung: Elternzeit ist nicht gleich Elterngeld! Alles wichtige zum Antrag auf Elterngeld findest du in meinem Blog 2.

Elternzeit gibt es für jedes Kind, auch bei Mehrlingsgeburten. Maximal drei Jahre kann es pro Kind geben. Meistens nehmen die Mütter ihre Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist (d.h. acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt eures Babys). Die Mutterschutzfrist wird in die Gesamtdauer der Elternzeit eingerechnet. Bei Vätern kann die Elternzeit direkt nach der Geburt eures Babys beginnen, muss aber nicht.

Grundsätzlich haben Eltern die Möglichkeit, die Elternzeit bis zum achten Geburtstag des Kindes zu nehmen. Auch wichtig für euch zu wissen: während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz! 

Jetzt stellt ihr euch sicher noch die Frage: wann, wie und wo könnt ihr Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, einen offiziellen Antrag gibt es nicht. Allerdings solltet ihr in dem formlosen Schreiben die konkreten Kalenderdaten für den Beginn und das Ende der Elternzeit notieren.

Für Elternzeit, die vor dem 3. Geburtstag eures Kindes beginnt, braucht ihr keine Zustimmung eures Arbeitgebers. Es gibt jedoch wichtige Fristen, an die ihr euch halten müsst, um den Anspruch rechtmäßig anmelden zu können. Diese könnt ihr hier nachlesen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit.

Am besten lasst ihr euch eine schriftliche Bestätigung über die fristgerechte Anmeldung der Elternzeit geben. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet.

Die Dauer und das „wann“ der Elternzeit sollte gut geplant sein, denn eine frühere Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Nach der Elternzeit haben die Eltern dann wieder den Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der ihrem Arbeitsvertrag entspricht und sie finanziell nicht schlechter stellt. Das muss aber nicht zwingend genau derselbe Arbeitsplatz wie davor sein.

Das war jetzt wieder ganz schön viel Input, oder? Du kannst aber alles nochmal ganz genau nachlesen unter:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832

https://www.elternzeit.de/

Krankenversicherung Baby

Eure Vorfreude ist groß, dass bald der kleine Nachwuchs ins Haus steht. Da ihr sicher das Beste für euer Baby wollt, solltet ihr euch bereits jetzt mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen, um euch vor hohen Kosten zu schützen und eine optimale Gesundheitsversorgung nach der Geburt sicherzustellen.

Eigentlich ist es gar nicht so kompliziert. Es gibt Unterschiede in der Versicherung, je nachdem ob ihr gesetzlich oder privat versichert seid.

Gesetzliche Versicherung mit Baby

Wenn beide Eltern Angestellte sind, so sind sie in der Regel gesetzlich krankenversichert. Das Baby kommt dann automatisch auch in die gesetzliche Krankenversicherung, und zwar in den kostenlosen Tarif der Familienversicherung.

Private Versicherung mit Baby

Sind beide Eltern privat versichert, so muss das Baby ebenfalls privat krankenversichert werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit nicht möglich. Es gibt auch keinen kostenloser Familienversicherungstarif (wie bei der gesetzlichen Versicherung). Die Eltern müssen das Kind dann mit einer eigenen kostenpflichtigen Versicherungspolice anmelden.

Die Qual der Wahl

Ist ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat krankenversichert, so kann das Baby in beiden Versicherungen aufgenommen werden. Die Eltern dürfen sich für eine Variante entscheiden.

Allerdings ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich, wenn:

Treffen diese beiden Punkte auf euch zu, so wird in diesem Falle ein Monatsbeitrag für euer Baby fällig, sofern ihr miteinander verheiratet seid. Seid ihr nicht miteinander verheiratet, so habt ihr grundsätzlich größere Handlungsspielräume.

In jedem Fall lohnt es sich aber, egal zu welcher Krankenversicherung ihr gehört, in der Schwangerschaft Kontakt zu eurer Krankenkasse herzustellen und ein persönliches Gespräch zu führen. Notiert euch im Vorfeld alle Fragen, die ihr habt, damit ihr nichts vergesst. Denkt immer daran: Fragen kostet nichts

Ich hoffe sehr, dass ihr diese beiden wichtigen Themen nun mit einem besseren Bauchgefühl und mehr Hintergrundwissen angehen könnt. 

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