rechtliches und Anträge

Antrags-Dschungel Blog 5: Recht

Der letzte Blog dieser Reihe des Antrags-Dschungels. Jetzt geht’s um einige wichtige Rechte, die ihr habt und auch darum, wie ihr sie geltend machen könnt.

Der letzte Blog dieser Reihe hat leider das trockenste Thema: das RECHT. Nehmt euch Zeit, die einzelnen Teile durchzulesen und besprecht die Punkte miteinander, wenn es Unklarheiten gibt. Meistens können euch auch andere Anlaufstellen, wie das Jugendamt, dabei helfen. Fragt einfach nach, denn fragen kostet nichts.

Vaterschaftsanerkennung

In Deutschland gilt als Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Sind die Eltern aber nicht miteinander verheiratet, so ist der biologische Vater (also der, der das Kind gezeugt hat) nicht automatisch auch der rechtliche Vater. Der Mann hat dann also kein Sorgerecht, es bestehen keine Unterhaltspflichten, keine Erbansprüche etc.

Wer also nicht nur biologischer, sondern auch rechtlicher Vater mit allen Rechten und Pflichten sein möchte, muss die Vaterschaft anerkennen und beurkunden lassen. In der Regel muss die Mutter (und unter Umständen auch das Kind, je nach Alter) zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt möglich und sie ist eine freiwillige Willenserklärung. Ob der anerkennende Vater auch gleich der biologische Vater ist, ist dabei unerheblich. Ihr könntet euch also schon bequem vor der Geburt für diesen Schritt entscheiden, wenn ihr nicht miteinander verheiratet seid. Seid ihr verheiratet, dann müsst ihr nichts tun.

Die Vaterschaft könnt ihr jederzeit anerkennen lassen, meistens beim zuständigen Jugendamt. Aber auch das Standesamt, Amtsgericht oder der Notar können es tun. Wird die Vaterschaft VOR der Geburt anerkannt, so wird der Vater auch in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Erfolgt der Schritt der Anerkennung NACH der Geburt, so wird das Geburtsregister im Standesamt ergänzt und es wird eine neue Geburtsurkunde fürs Kind ausgestellt.

Wichtig: BEIDE Elternteile müssen eine Vaterschaftsanerkennung schriftlich zustimmen.

Ihr braucht für die Anerkennung in der Regel einen gültigen Personalausweis/ Reisepass, die Geburtsurkunde der Mutter und die des Vaters, den Mutterpass (VOR der Geburt wegen des errechneten Entbindungstermins) bzw. die Geburtsurkunde (NACH der Geburt). Fragt aber bei der für euch zuständigen Stelle nochmal nach. Übrigens: Für fremdsprachige Urkunden ist eine in Deutschland anerkannte und beglaubigte Übersetzung notwendig!

Was sind die Folgen einer Vaterschaftsanerkennung, fragt ihr euch? Die Anerkennung bestätigt offiziell ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Mann und dem Kind. Der Vater ist nun zur Unterhaltszahlung gegenüber dem Kind bis zu dessen Volljährigkeit verpflichtet. Außerdem gibt es sozialrechtliche Ansprüche und Erbansprüche.

Wenn ihr euch genauer informieren wollt, könnt ihr hier nachlesen: https://www.familienrecht.net/vaterschaftsanerkennung/ oder unter https://www.rosepartner.de/anerkennung-vaterschaft.html

Bitte beachtet: Das Sorgerecht erhält der Vater durch die Anerkennung nicht automatisch.

Sorgerecht

Nach dem deutschen Familienrecht haben Eltern die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen – also das Sorgerecht oder die elterliche Sorge.

Das gemeinsame Sorgerecht besteht automatisch, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind. Nicht verheiratete Eltern, die die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen, müssen dies erst beantragen, erklären und beurkunden lassen (sogenannte Sorgeerklärung). Geben nicht verheiratete Eltern keine Sorgeerklärung ab, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.

Gut für euch zu wissen: ein Vater oder unverheiratete Eltern können nur dann einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt wurde.

Die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht könnt ihr jederzeit – auch vor Geburt eures Kindes – abgeben. Sie muss öffentlich beurkundet werden. Beim Jugendamt ist es in der Regel kostenlos, beim Notar kostenpflichtig. Beide Ämter möchten üblicherweise alle benötigten Unterlagen vorab erhalte, um sie auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Ruft darum lieber zuerst an und erkundigt euch nach der vom Amt gewünschten Vorgehensweise.

Die rechtlichen Folgen einer Sorgeerklärung: die Eltern sind verpflichtet, für das Kind und für das Vermögen des Kindes zu sorgen. Dazu gehört vor allem, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen, seinen Aufenthalt zu bestimmen und Entscheidungen zu treffen. Auch wenn sich die Eltern trennen, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen.

Soll die gemeinsame elterliche Sorge aufgehoben werden, so muss dies bei einer Scheidung ausdrücklich beantragt und vom Familiengericht entschieden werden.

Wenn ihr alles nochmal konkret nachlesen wollt, folgt einfach diesem Link https://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_(Deutschland).

Namensrecht

Das Recht eines Kindes auf einen Namen nach der Geburt ist ein Persönlichkeitsrecht. Den Vornamen dürfen Eltern in der Regel frei wählen, der Nachname hängt von der individuellen Familiensituation ab. Eine nachträgliche Änderung von Vor- und/oder Nachname ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich.

Familienname des Kindes

Je nach individueller Familiensituation gibt es verschiedene Regelungen, welchen Nachnamen das Kind bekommt. Da es viele verschiedene Regelungen gibt, könnt ihr diese nachlesen:

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_02_01.html

Die gängigsten Regelungen sind

Vorname des Kindes

Die Eltern bestimmen den oder die Vornamen ihres Kindes allein oder gemeinsam – je nachdem, ob sie das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht haben. Der Vorname ist innerhalb eines Monats nach der Geburt beim Standesamt anzugeben und wird in die Geburtsurkunde eingetragen.

Ihr dürft den Namen eures Babys frei wählen. Bitte gebt dabei Acht, dass der gewählte Vorname:

Ich hoffe, ich konnte euch eure Fragen beantworten und euch ein besseres Gefühl mit auf den Weg geben.

Meine anderen Blogs dieser Reihe kennst du nun sicherlich schon, oder?

Blog 1 (Steuerklassentrick), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-1:-steuer

Blog 2 (Elterngeld, Mutterschaftsgeld), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-2:-mutterschafts-and-elterngeld 


Blog 3 (Kindergeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-3:-kinder-landeserziehungs-und-betreuungsgeld


Blog 4 (Elternzeit, Krankenversicherung Baby), https://www.onlinehebamme.de/mama-ratgeber/antrags-dschungel-blog-4:-elternzeit-krankenversicherung-baby

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