Schwangerschaft und Arbeit

Schwangerschaft und Arbeit 1

Zuerst verspürst du Unsicherheit, dann Freude, dann kommt irgendwann unweigerlich die Frage: „…und wie läuft das auf der Arbeit?“ In dieser Blogreihe (mit zwei Teilen) soll es um ein paar Basics gehen: Lohnfortzahlung, Beschäftigungsverbot, befristeter Arbeitsvertrag – alles natürlich in Kombination mit einer Schwangerschaft. 

Du bist schwanger und freust dich, ja könntest die ganze Welt umarmen. Wie auch schon im Blog „Schwangerschaft verkünden“ kurz angesprochen, ist gerade beim Arbeitgeber eine Schwangerschaft häufig nicht so gern gesehen. Obwohl es das Normalste und zugleich Schönste auf der Welt ist und es nebenbei die Menschheit erhält, können manche Arbeitgeber bzw. Chefs doch ganz schön fies sein. Gerade als Schwangere hast du aber mehr/ besondere Rechte, die du kennen und einfordern solltest und die dich und dein Baby schützen.

Die Basis deiner Rechte bildet das Mutterschutzgesetz. Normalerweise stehen dir sechs Wochen vor dem errechneten ET und acht Wochen nach der Geburt zu: Die Rede ist von der sogenannten Mutterschutzfrist. In dieser Zeit hast du eine automatische Freistellung von der Arbeit, darfst also nicht beschäftigt werden. Es gibt die Ausnahme, dass du die sechs Woche vor der Geburt reduziert arbeiten darfst, wenn du es als Schwangere möchtest. Du musst es aber nicht und dein Arbeitgeber darf es nicht von dir verlangen. Das Gute ist, dass du trotz der Freistellung deinen vollen Lohn ausgezahlt bekommst. Beantragen musst du diese zwölf Wochen nicht, sie stehen dir automatisch zu. Solltest du eine Früh- oder Mehrlingsgeburt haben, so stehen dir mehr als zwölf Wochen zu. 

Arbeitszeiten und -tätigkeiten

Auch hinsichtlich der Arbeitszeiten stehen dir besondere Regelungen zu, die im Mutterschutzgesetz rechtlich verankert sind. Bist du über 18 Jahre, so darfst du täglich nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten. Innerhalb von zwei Wochen darf die Arbeitszeit nicht mehr als 90 Stunden betragen. Bist du unter 18 Jahre, so sind es täglich 8 Stunden und in zwei aufeinander folgenden Wochen nicht mehr als 80 Stunden. Mehrarbeit ist nicht gestattet. Interessant zu wissen: diese Regelung gilt nicht nur für Schwangere, sondern auch für stillende Mütter, die wieder am Arbeitsplatz tätig sind.

Dein Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, dir einen Platz bereit zu stellen, wo du dich hinlegen und ausruhen kannst. Das Mutterschutzgesetz enthält keine speziellen Pausenregelungen. Es gelten daher die gesetzlichen Ruhepausen für alle Arbeitnehmer, die in §4 des Arbeitszeitgesetzes festgeschrieben sind.

Natürlich gibt es auch Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsbereiche, die du als Schwangere meiden solltest. Während der gesamten Schwangerschaft bzw. sobald dein Arbeitgeber davon erfährt, musst und darfst du keine Tätigkeiten mehr verrichten, die deiner Gesundheit oder der deines Kindes schaden könnten. Dazu zählen z.B. das Einatmen von gesundheitsgefährdenden Gasen/ Stoffen/ Dämpfen, extreme Hitze/ Nässe/ Kälte, ein massiver andauernder Lärmpegel oder auch Arbeiten, bei denen du Erschütterungen ausgesetzt bist. Mehr darüber kannst du im Mutterschutzgesetz nachlesen. Solltest du in einem solchen Bereich tätig sein, so ist dein Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungseinschätzung/ -analyse  mit dir vorzunehmen. Entweder muss er dir infolgedessen eine schwangerengerechte Tätigkeit geben oder dich von den gefährdenden Situationen befreien (lassen). Das kann von einem Teilbeschäftigungsverbot bis hin zu einem vollumfänglichen Beschäftigungsverbot gehen. Dazu aber später mehr.

Corona (SARS-CoV-2)

Ja, liebe Mami, die Pandemie wirkt sich nicht nur auf das Privatleben aus. Das hast du dir aber sicher schon gedacht, oder? Gerade in den heutigen Zeiten von Corona gibt es noch mehr Vorschriften. Nicht nur für den Ottonormalverbraucher, sondern auch für deinen Arbeitgeber – und zwar sobald er von deiner Schwangerschaft erfährt. Experten haben sich zu einem Arbeitskreis zusammengefunden, um ein Informationspapier sowie einen Frage-Antwort-Katalog rund um das Thema Mutterschutz und SARS-CoV-2 zusammengestellt. Diesen und noch mehr Infos findest du unter LINK (https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/unterstuetzung-von-gremien/ausschuss-fuer-mutterschutz-geschaeftsstelle/).

Der wichtigste Schutz in Corona Zeiten ist: Abstand halten, Hände waschen/ desinfizieren, Lüften und Maske tragen. Vieles davon kannst du relativ unbedenklich umsetzen, wäre da nicht… die FFP2-Maske. Die FFP2-Maske ist ursprünglich für den Arbeitsschutz entwickelt worden. Sie soll Staub und Aerosole, die sich in der Luft befinden, filtern, sodass die eingeatmete Luft sauber und nicht mehr gesundheitsschädlich ist. Eine sterile, gutsitzende Maske schützt sehr gut, aber man bekommt schon als gesunder, nicht-schwangerer Mensch viel schwerer Luft. Darum wird eine regelmäßige Masken-Pause empfohlen, um genügend Sauerstoff zu tanken. Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg hat festgehalten, dass man als Schwangere die Maske nicht länger als 30 Minuten täglich tragen darf, da es sonst zu Sauerstoffengpässen bei Mutter und Kind kommen kann. Die Konsequenz könnten Folgeschäden, z.B. in der kindlichen Gehirnentwicklung sein.

Was heißt das konkret für dich? Du solltest nach Möglichkeit ein Einzelbüro oder Home Office nutzen, um so wenig persönlichen Kontakt zu deinen Kollegen zu haben, wie nur möglich. Persönliche Treffen oder gar größere Besprechungen/ Meetings mit Masken solltest du in aller Regel nicht besuchen oder – sofern es möglich ist – online daran teilnehmen. Benutze die Maske nur so viel wie unbedingt nötig. Auch wenn es wahnsinnig schwer ist, von heute auf morgen fast keinen Kontakt mehr zu deinen Kollegen zu haben, so machst du es deshalb, um dich und dein Baby zu schützen. Rufe dir das immer wieder in Erinnerung. Wir hoffen alle, dass das Ganze bald ein Ende hat und das Leben mehr der gewohnten Normalität zurückkehrt.

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